Zurück zur Übersicht

Kapitalbezug beim Auswandern – Wie Sie die Quellensteuer zurückerhalten

4/16/2024

joshua-earle--87JyMb9ZfU-unsplash.jpg

1. Entscheidung bei der Pensionierung:

Zum Zeitpunkt der Pensionierung können Sie zwischen einer Rente und einem Kapitalbezug wählen. Wer die Schweiz definitiv verlässt, neigt häufig zur Kapitaloption, da diese mehr Flexibilität bietet.

2. Quellensteuer bei Kapitalbezug:

Ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung bereits ins Ausland verlegt, zieht die Pensionskasse, die Freizügigkeits- oder die 3a-Stiftung in der Schweiz vor der Überweisung des Betrags die Quellensteuer direkt ab und leitet diese an die Steuerbehörde weiter.

3. Der Einfluss des Kantons:

Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Kanton. Im Kanton Schwyz beispielsweise ist sie üblicherweise am niedrigsten. Dies hat zur Folge, dass einige Auswanderer ihr Vorsorgeguthaben in eine Schwyzer Vorsorgestiftung übertragen, um Steuern zu sparen.

4. Rückforderung der Quellensteuer:

Die Rückforderung der Quellensteuer hängt davon ab, wie die Besteuerung der Kapitalleistungen zwischen der Schweiz und dem neuen Domizilland geregelt ist (siehe PDF). Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das vorsieht, dass das neue Wohnsitzland das Vorsorgekapital besteuert, kann die Quellensteuer zurückgefordert werden.

5. Doppelbesteuerungsabkommen - Besonderheiten je nach Auswanderungsland:

Es gibt Unterschiede in der Möglichkeit, die Quellensteuer zurückzufordern, je nachdem, in welches Land man auswandert. In 21 der 30 beliebtesten Auswanderungsländer ist die Rückerstattung des Freizügigkeitskapitals möglich, bei 3a-Kapital in 16 Ländern. Aus der aktuellen Übersicht (siehe PDF) über Doppelbesteuerungsabkommen geht hervor, dass die Rückerstattung der Quellensteuer je nach Zielland variiert. Zum Beispiel besteht in Ländern wie Deutschland und Italien die Möglichkeit, die Quellensteuer auf Kapitalleistungen zurückzufordern, während in Ländern wie Kanada, Grossbritannien und Australien keine Rückerstattung möglich ist.

6. Prozess der Antragstellung für die Rückerstattung:

  • Formulare: Notwendige Formulare von der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung herunterladen.

  • Nachweise: Dokumente sammeln, die Ihre Auswanderung und Ihren neuen Wohnsitz bestätigen.

  • Einreichung: Unterlagen an das Steueramt des Kantons senden, der die Quellensteuer erhoben hatte. Die Steuerbehörde des neuen Wohnsitzlandes muss über die Rückerstattung informiert sein.

Fazit:

Die Entscheidung für den Kapitalbezug und die Rückforderung der Quellensteuer sind wichtige finanzielle Überlegungen für Auswanderer. Es ist entscheidend, sich frühzeitig zu informieren und alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Ihr Geld vollständig zurückzuerhalten.

Haben Sie Fragen zur Rückforderung der Quellensteuer oder zum Kapitalbezug bei der Auswanderung? Unsere Experten bei derfinanzplaner bieten umfassende Unterstützung und Beratung. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

Weitersagen

Kontakt

derfinanzplaner.ch GmbH

Wiesenstrasse 10a

8952 Schlieren


T +41 44 278 80 60

info@finanzplaner.ch

Wir sind Mitglied von

ARIF
Finanzplaner-Verband
Ombudsstelle
Cicero