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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Erbringen von Finanz- und Pensions- planungen, Vermögensberatungen. Versicherungsberatungen, Buchhaltungs-, Treuhand-, Steuer-, und Beratungs-Dienstleistungen durch die Firma, derfinanzplaner.ch GmbH gegenüber ihren Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Mit seinem Auftrag an die Firma derfinanzplaner.ch GmbH bestätigt der Kunde, diese AGB im Einzelnen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.
Für den Umfang der von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag, in der Regel im Rahmen eines schriftlich oder mündlich zu fassenden Mandatsvertrags massgebend, sowie des konkludenten Verhaltens seitens des Kunden. Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH auszuführenden Tätigkeiten und nicht eine Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen/Ergebnisse. Aus diesem Grund kann die Firma derfinanzplaner.ch GmbH ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Erfolgsgarantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben. Die Firma derfinanzplaner.ch GmbH handelt ausschliesslich nach den Instruktionen des Auftraggebers. Sie ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des Auftraggebers auf eigene Initiative zu handeln. In dringenden Fällen und sofern der Auftraggeber nicht erreichbar ist, kann die Firma derfinanzplaner.ch GmbH von sich aus Massnahmen treffen, wobei sie die mutmasslichen Interessen des Auftraggebers bestmöglich wahren soll. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung und in Übereinstimmung mit den von Fall zu Fall zutre enden Berufs- und Standesregeln ausgeführt. Terminangaben der Firma derfinanzplaner.ch GmbH für das Erbringen von Dienstleistungen gelten als allgemeine Zielvorgaben, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung im Sinne eines Verfalltags vereinbart wor- den sind. Nicht mehr erstreckbare behördliche Fristen, mit deren Einhaltung die Firma derfinanzplaner.ch GmbH beauftragt wurde, gelten als Verfalltag, sofern die Firma derfinanzplaner.ch GmbH im Besitz sämtlicher notwendiger Informationen und Instruktionen für die entsprechende Eingabe ist. Liegt kein Verfalltag vor, so tritt der Leistungsver- zug des Beauftragten wegen Terminüberschreitung erst nach einmaliger Mahnung und unter Ansetzung einer angemessenen Nachfrist ein. Berichte, Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Bei sonstigen Arbeitsergebnissen ist die Verbindlichkeit in gleicher Weise in einem entsprechenden Abschlussschreiben festzuhalten. Mündliche Mitteilungen, Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher unverbindlich. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs unterliegen einer angemessenen Anpassung des allenfalls vereinbarten Pauschalhonorars oder Kostendachs. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt erfolgt die Anpassung entsprechend dem effektiven zusätzlichen Zeitaufwand. Wird ein Auftrag an die Firma derfinanzplaner.ch GmbH erteilt, gilt er grundsätzlich erst als angenommen, wenn die Firma derfinanzplaner.ch GmbH ihn ausdrücklich bestätigt bzw. ausführt. Eine stillschweigende Annahme eines Auftrags wird kategorisch abgelehnt.
Der Kunde stellt sicher, dass die Firma derfinanzplaner.ch GmbH zeitgerecht alle erforderlichen Instruktionen, Unterlagen und Informationen zur ordnungsgemässen Auftragserfüllung zur Verfügung stehen. Diese Dokumentations- und Informationspflicht gilt für die gesamte Dauer des Auftrags. Soweit der Firma derfinanzplaner.ch GmbH die erforderlichen Instruktionen, Unterlagen und Informationen nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen, ist eine Haftung für die ordnungsgemässe Auftragserfüllung (soweit überhaupt denkbar) ausgeschlossen. Die Firma derfinanzplaner.ch GmbH geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen, Belege, Unterlagen und Weisungen vollständig und richtig sind. Der Kundeverpflichtet sich, dies bei Bedarf jederzeit schriftlich zu bestätigen. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche Vereinbarungen. Stellt der Kunde die Unterlagen verspätet oder unvollständig zur Verfügung (beispielsweise ungeordnete Steuerunterlagen und –belege), ist die Firma derfinanzplaner.ch GmbH berechtigt, den Mehraufwand gemäss vereinbarten oder üblichen Ansätzen in Rechnung zu stellen.
Die Firma derfinanzplaner.ch GmbH ist bei der Beratung in Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung bzw. bei Durchführungsmandaten befugt, die vom Kunden genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und Hintergrundinformationen zu Geschäftsvorfällen, aber auch Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung an Vermögenswerten und über steuerlich korrekte Deklaration von Vermögenswerten als richtig und vollständig zugrunde zu legen. Mangels anderslautender Mitteilung des Kunden ist die Firma derfinanzplaner.ch GmbH berechtigt, anzunehmen, dass der Kunde wirtschaftlicher Berechtigter der Vermögenswerte ist, mit welchen sich die Firma derfinanzplaner.ch GmbH in seinem Auftrag befasst und dass sämtliche dieser Vermögenswerte in der Vergangenheit steuerlich korrekt deklariert wurden. Der Beratungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, dies wird unter den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart. In diesem Falle hat der Kunde der Firma derfinanzplaner.ch GmbH alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Instruktionen, Unterlagen und Informationen rechtzeitig bekannt zu geben, so dass der Firma derfinanzplaner.ch GmbH eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
Ausschluss-aus-Garantie-Beschreibung
Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschaffenen Arbeitsergebnissen, Erkenntnissen, entwickeltem oder verwendetem Know-how, stehen ausschliesslich der Firma derfinanzplaner.ch GmbH zu. Gleiches gilt für die von ihr im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses erschaffenen Unterlagen und Produkte. Dem Kunden steht an den für ihn von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH geschaffenen, ihm überlassenen Arbeitsergebnissen ein nicht ausschliessliches, dauerhaftes und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Zweck des Eigengebrauchs zu. Gleiches gilt für den Auftraggeber von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH überlassene Unterlagen und Produkte. Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen, Unterlagen oder Produkten sowie fachlichen Aussagen der Firma derfinanzplaner.ch GmbH an Dritte durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Firma derfinanzplaner.ch GmbH zulässig. Die Vornahme von Änderungen durch den Kunden an Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen der Firma derfinanzplaner.ch GmbH ausserhalb des Eigengebrauchs ist ohne entsprechende, ausdrückliche Zustimmung der Firma derfinanzplaner.ch GmbH unzulässig. Ausgenommen davon sind Abänderungen von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen der Firma derfinanzplaner.ch GmbH, deren Zweck in einer Weiterbearbeitung durch den Kunden besteht. Hinweise auf Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz, sind nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien gestattet. Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH darf der Kunde weder den Namen noch das Logo von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH nennen, reproduzieren oder in einer anderen Art verwenden.
Soweit ein von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH erstelltes Arbeitsergebnis nicht den ausdrücklich festgelegten Anforderungen des Kunden entspricht, ist der Firma derfinanzplaner.ch GmbH vorab Gelegenheit zur kostenlosen Nachbesserung innert einer angemessenen Nachfrist zu geben. Ein allfälliges Recht zur Kürzung des Honorars ergibt sich erst, soweit die Nachbesserung innert Frist erfolglos war, aus Gründen, welche die Firma derfinanzplaner.ch GmbH zu verantworten hat.
Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Abrechnung für sämtliche Tätigkeiten der Firma derfinanzplaner.ch GmbH in der Regel nach Zeitaufwand im Stundenhonorar zu mindesten 15 Minuten, oder nach sonstigen sachlichen Kriterien. Es obliegt dem Auftraggeber, eine Richtofferte der Firma derfinanzplaner.ch GmbH zu verlangen. Wird dies unterlassen, so sind die von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH erbrachten Leistungen im Rahmen der gestellten Rechnung zu vergüten. Der zur Anwendung kommende Honoraransatz bestimmt sich nach dem Schwierigkeitsgrad, der Bedeutung und der mit dem Auftrag verbundenen Verantwortung , sowie nach der Funktionsstufe des Sachbearbeiters. Neben dem Honoraranspruch hat die Firma derfinanzplaner.ch GmbH Anspruch auf Erstattung der angefallenen Spesen, sonstigen Auslagen und Dritthonorare (z.B: Courtagen und Provisionen). Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Informationen dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die de nitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und wo nicht ausdrücklich anders erwähnt, in CHF. Die Firma derfinanzplaner.ch GmbH kann angemessene Vorschüsse auf Honorare und Auslagen verlangen, sowie einzelne oder regelmässige Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Im Falle einer Anforderung eines Vorschusses oder der Stellung einer Zwischenrechnung kann sie die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge abhängig machen. Der Kunde darf Gegenforderungen mit Honorar- und Spesenansprüchen von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH nur verrechnen, soweit diese unbestritten oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars. Rechnungen sind ohne Abzug innert 20 Tagen auf das von der Firma derfinanzplaner.ch GmbH angegebene Konto zu zahlen. Ab der ersten Zahlungsaufforderung und dem damit verbundenen erhöhten manuellen Aufwand, kann eine angemessene Umtriebsentschädigung verrechnet werden welche wie folgt aussieht: 1. Zahlungserinnerung: CHF 10.- 2. Zahlungserinnerung: CHF 20.- Betreibung: CHF 180.- Verzugszins 5% Die Firma derfinanzplaner.ch GmbH kann als Beratungsunternehmen im Zusammenhang mit einer Vermittlungstätigkeit auch von Dritten, insbesondere von Finanzinstituten wie z.B. Versicherungen und Banken Leistungen erhalten, welche Bestandteile einer angemessenen Honorierung der Tätigkeit der Firma derfinanzplaner.ch GmbH für den Auftraggeber darstellt. Der Kunde verzichtet auf diesen Anspruch oder Anrechnung an die von dem an die Firma derfinanzplaner.ch GmbH geschuldeten Honorare. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass diese Leistungen keinem Grenzbetrag unterliegen.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Firma derfinanzplaner.ch GmbH haftet im Allgemeinen für die gleiche Sorgfalt wie der Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis (Art. 398 Abs. 1 OR). Abgesehen von der Haftung für gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung haftet sie nicht für Handlungen von Dritten, welche von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzt wurden. Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Firma derfinanzplaner.ch GmbH von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Dokumentationen (Aufzählung nicht abschliessend). Jegliche direkte Haftung von Mitarbeitenden der Firma derfinanzplaner.ch GmbH wird soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Mitarbeitende der Firma derfinanzplaner.ch GmbH können sich auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit für die Firma derfinanzplaner.ch GmbH selbständig auf diesen Haftungsausschluss berufen. Sofern mit dem Kunden die Steuervertretung vereinbart worden ist, bearbeitet die Firma derfinanzplaner.ch GmbH sämtliche Anfragen von Dritten, insbesondere der Steuerbehörden. Der damit verbundene Aufwand wird dem Kunden zum Stundensatz verrechnet. Sofern der Kunde dies ausdrücklich nicht wünscht, muss er der Firma derfinanzplaner.ch GmbH dies unverzüglich mitteilen. In diesem Falle lehnt die Firma derfinanzplaner.ch GmbH jegliche Haftung für den dem Klienten entstandenen Schaden ab.
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf. Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Auftrag kann beidseitig jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung widerrufen werden. Unter Vorbehalt dieser Bestimmungen über die jederzeitige Kündigung nach Art. 404 OR vereinbaren die Parteien im gegenseitigen Interesse an genügende Reaktionszeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, jeweils auf Monatsende. Bei Widerruf bzw. Kündigung des Kunden sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind auf der Grundlage des e effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundenansätze zuzüglich der angefallenen Auslagen zu bezahlen. Die Firma derfinanzplaner.ch GmbH ist vom Kunden gänzlich schadlos zu halten. Bei Widerruf des Vertrags durch die Firma derfinanzplaner.ch GmbH sind zur Vermeidung von Schäden beim Kunden in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden. Bei Widerruf zu Unzeitverpflichtet sich die widerrufende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu Unzeit entsteht.
Die Firma derfinanzplaner.ch GmbH hat die Handakten auf die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraums, wenn die Firma derfinanzplaner.ch GmbH den Kunden schriftlich aufgefordert hat, die Handakten abzuholen, und der Kunde dieser Aufforderung binnen zwei Monaten nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist. Nach Ablauf von zehn Jahren ist die Firma derfinanzplaner.ch GmbH berechtigt, die Akten zu vernichten. Sofern keine Steuervertretung vereinbart worden ist, bewahrt die Firma derfinanzplaner.ch GmbH nur die unmittelbaren Steuererklärungsformulare der Kunden ohne Beilagen für 10 Jahre auf. Zu den Handakten gehören alle Schriftstücke, die die Firma derfinanzplaner.ch GmbH im Rahmen ihrer vertraglichen Tätigkeit vom Kunden oder für ihn erhalten hat.
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Sollten diese Regelungen oder Teile davon unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regeln nicht berührt. Die Unwirksame wird durch eine ersetzt, die deren wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den im Handelsregister ersichtlichen Sitz der Firma derfinanzplaner.ch GmbH.
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